Falschberatung:DFI Holding und Andere

Grundsätzlich steht auch immer der Berater zu einem Kapitalanlageprodukt in der Mithaftung, das bedeuet das jeder Geschädigte natürlich prüfen lassen kann (sollte) in wie weit er korrekt beraten worden ist von seinem Berater.

Im Regelfall wird das sicherlich der Fall sein.Wir stellen jedoch auch immer wieder fest, daß es Gerichtsurteile gibt die Beratern ein Mitverschulden zurechnen, damit natürlich auch in die Mithaftung nehmen.Ob jetzt bei DFI auch Berater in der Mithaftung stehen könnten, sollten die Betroffenen von einem Anwalt klären lassen.