DFI-alles sehr Merkwürdig

Wir haben natürlich auch die Mitetilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt zur Kenntnis genommen.

Was uns verwundert ist, daß im Bundesanzeiger dazu nichts zu finden ist. Weiterhin wäre ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz eigentlich eine Sache der BaFin, auf den Seiten der BaFin findet man aber absolut nichts zu dem Thema, warum auch immer.Erklären können wir uns das Ganze nur so, daß die DFI mit dieser „Bankgarantie usw.“ geworben hat, wo die BaFin ja dann eine Mitteilung herausgegeben hat das die DFI nicht im Besitz einer Erlaubnis nach KWG der BaFin ist.

Was wir immer von Anfang an kritisch gesehen haben, ist allerdings die Vertragsabschlüsse in der Schweiz, wo auch unseren Erkundigungen nach, der Gerichtsstand für Ansprüche der Geschädigten
sein dürfte.Das zumindest kennen wir aus dem Internet wo die Verträge ja offen hinterlegt waren.

Wir aus der Redaktion haben uns dazu auch mit einigen Anwäten unterhalten, die nun dazu raten „das nicht jeder einen eigenen Anwalt“ nimmt, sondern hier ein erfahrener Anwalt aus dem Bereich des „Kapitalmarktrechtes“ sich damit befassen sollte.