Urteile im Kunstfälscherprozess

In einem der größten Kunstfälscher-Prozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte haben die Richter am Donnerstag ihr Urteil verkündet. Die Angeklagten hatten gestanden, gefälschte Meisterwerke für Millionenbeträge verkauft zu haben.
Knapp zwei Monate nach Prozessbeginn verurteilten die Kölner Richter den 60-jährigen Kunstfälscher Wolfgang B. zu sechs und seine 53-jährige Ehefrau Helene B. zu vier Jahren Haft.Der ebenfalls wegen Betrugs angeklagte 68-jährige Otto S. erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, die 54-jährige Schwester von Helene B., Jeanette S., wurde zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.