Urteile gegen GFE Vermittler

Nach der Pleite der GFE Energy AG, einem Anbieter von Blockheizkraftwerken, sind inzwischen die ersten Urteile auf Schadenersatz gegen Anlagevermittler ergangen.

Auch wenn diese in der Regel noch nicht rechtskräftig sind, so setzen sie ein positives Signal für die zahlreichen geschädigten Anleger.
Die ergangenen Urteile lauten in der Regel auf vollständige Rückzahlung der an die GFE Energy AG bezahlten Kaufpreise wegen Aufklärungsverschulden des Anlagevermittlers. Diesen wird vorgeworfen, nicht ordnungsgemäß über die Risiken und Besonderheiten des vertriebenen Anlagekonzepts aufgeklärt zu haben. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen muss davon ausgegangen werden, dass im Rahmen des Vertriebs der Beteiligungen an den Blockheizkraftwerken mit unzutreffenden Angaben über den Wirkungsgrad der Anlagen gearbeitet wurde. So soll beispielsweise gegenüber interessierten Anlegern mit einem Wirkungsgrad von 75 Prozent geworben worden sein. Tatsächlich ermittelte aber der TÜV Rheinland in einem Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft nur einen Wirkungsgrad von 28,6 bis 33,6 Prozent. Das Gutachten soll auch zu dem Ergebnis kommen, dass die Brennstoff-, Wartungs- und Nebenkosten die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erheblich übersteigen.

Die Ergebnisse des TÜV-Gutachtens geben geschädigten Anlegern der GFE Energy AG überzeugende Argumente an die Hand, um eine Aufklärungsverschulden des Anlagevermittlers nachzuweisen. Dies ist umso wichtiger, als dass Anleger nicht davon ausgehen können, im Rahmen des Insolvenzverfahrens nennenswerte Beträge zurück zu erhalten. Geschädigte Anleger der GFE Energy AG sollten sich daher zur Klärung ihrer Ansprüche mit einem in Kapitalanlagerecht erfahrenen Experten in Verbindung setzen.