Unfall-Ersatzwagen

Ein Ersatzwagen nach einem Unfall darf nicht unangemessen teuer sein.

Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen: 12 U 221/10) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Der Geschädigte müsse mehrere Mietwagenangebote vergleichen. Die Versicherung des Unfallgegners könne die Übernahme unangemessen hoher Kosten verweigern.