Maßnahmen zur Verankerung des Verbraucherschutzes bleiben viel zu vage

Der finanzielle Verbraucherschutz droht bei der Reform der Finanzaufsicht unter die Räder zu kommen. Das kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Reaktion auf einen Zehn-Punkte-Plan, den die Regierungskoalition gestern vorgestellt hat. „Verbraucherschutz muss gesetzliche Aufgabe der Finanzaufsicht werden. Davon ist in dem Papier keine Rede“, so Vorstand Gerd Billen. Zudem seien viele Punkte äußerst vage und zum Teil widersprüchlich.

Kritik übt der vzbv insbesondere an der geplanten Trennung zwischen Marktaufsicht und finanziellem Verbraucherschutz. Für erstere soll künftig die Bundesbank zuständig sein, für letzteren die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wobei die Koalition die Aufgaben der Bafin insgesamt konkretisieren und eingrenzen will. „Marktaufsicht und Verbraucherschutz gehören zusammen. Wer beides trennt, schmiedet ein stumpfes Schwert“, kritisiert Billen. Zudem bleiben die Formulierungen zum finanziellen Verbraucherschutz äußerst vage. Konkrete Vorschläge, wie die Stärkung von Verbraucherorganisationen durch ein formalisiertes Beschwerderecht oder Eingriffsmöglichkeiten der Finanzaufsicht gegen unlautere Geschäftspraktiken, sucht man in dem Papier vergebens. Im Gegenteil: Finanzieller Verbraucherschutz wird unter den Vorbehalt gestellt, dass die übrigen Aufgaben der Aufsicht in keiner Weise beeinträchtigt werden.

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