Kindertagesbetreuung

Lange Zeit war Kindertagesbetreuung in Deutschland auf Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren beschränkt. Zumeist fand diese Betreuung nur vormittags statt. Sowohl in der Altersstruktur der Kinder, die neben der Erziehung und Betreuung durch die eigenen Eltern ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, als auch in den täglichen Betreuungszeiten hat es in den letzten 15 Jahren aber deutliche Veränderungen gegeben.

Nach Einführung des Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr seit dem 1.1.1996 rückte mit dem Gesetz zum bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) im Jahr 2004 auch die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in den Fokus der öffentlichen Diskussion.
Neben anderen familienpolitischen Leistungen (u. a. Elterngeld, Kindergeld) gilt der Ausbau der Infrastruktur in der Kindertagesbetreuung als eine wichtige Voraussetzung, um Paare bei der Realisierung bestehender Kinderwünsche zu unterstützen. Zusätzlich zu dem damit verbundenen Ziel, die Geburtenrate in Deutschland wieder zu erhöhen, können wichtige arbeitsmarktpolitische Anforderungen erreicht werden. Es gilt, gut ausgebildeten und qualifizierten Müttern und Vätern bessere Chancen als bislang auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Grundlegende Elemente einer qualitativ hochwertigen Kindertagesbetreuung sind auch die Aspekte Erziehung und Bildung, durch deren Einbeziehung der umfassende, ganzheitliche pädagogische Auftrag der Arbeit in Tageseinrichtungen deutlich wird. Außerdem vermittelt Kindertagesbetreuung Kindern, die heute häufig ohne oder nur mit einem Geschwister aufwachsen, wichtige Sozialisationserfahrungen.

Auf dem Krippengipfel von Bund, Ländern und Kommunen im Jahr 2007 wurde vereinbart, bis zum Jahr 2013 bundesweit für 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Angebot zur Kindertagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater zu schaffen. Da der Bedarf regional unterschiedlich hoch sein wird, kann es auf regionaler Ebene zu deutlichen Abweichungen von der bundesweiten Vorgabe von 35 % nach oben oder auch nach unten kommen.

Da Eltern auf Grund ihrer unterschiedlichen Lebenssituation und Bedürfnisse eine größere Vielfalt bei den Betreuungsangeboten benötigen, sieht das zum 1.1.2009 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz (KiföG) den Ausbau der Kindertagespflege vor. 30 % der neu zu schaffenden Plätze für Kinder unter 3 Jahren sollen bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater geschaffen werden. Neben dem Ziel, bis zum Jahr 2013 bundesweit für 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot zu schaffen, sieht das Gesetz ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 zudem einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres vor. Ferner soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter 3 Jahren eingeführt werden, „um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen“.

Quelle.stat.Bundesamt