Italien und die neuen Regeln zur Solarförderung

Nach längerer Hängepartie haben die zuständigen italienischen Ministerien das neue Einspeisegesetz Conto Energia IV unterzeichnet, das die Vergütung für Solarstrom regelt.

Die Photovoltaik-Einspeisetarife des Conto Energia III werden den Berichten zufolge nun nur noch bis zum Ende Mai 2011 gelten.

Ab Juni diesebn Jahres wird es eine monatliche Absenkung der Vergütung geben. Ab 2012 soll es dann eine halbjährliche Absenkung der Solarförderung geben, wie der Projektierer New Energy Projects unter Berufung auf die letzte Version des Dekrets vor der Verabschiedung berichtet. Neu einführen wolle die Regierung eine Deckelung des Photovoltaik-Marktes. Dabei werde künftig zwischen kleinen und großen Anlagen unterschieden. Als kleine Photovoltaik-Anlagen gelten demnach Dachanlagen bis 1000 Kilowatt, alle sonstigen Anlagen bis 200 Kilowatt und Systeme auf öffentlichen Gebäuden und Grundstücken. Für diese Anlagen werde es keine Begrenzung beim Zubau geben, heißt es weiter. Alle anderen Photovoltaik-Anlagen gelten künftig als große Anlagen und erhalten eine Obergrenze bei der Förderung. Diese liege für das zweite Halbjahr 2011 bei 1200 Megawatt, was einer Fördersumme von 300 Millionen Euro entspricht. Allerdings würden Anlagen, die noch bis zum 31. August ans Netz gingen nicht unter diese Regelung fallen und noch nicht auf die Deckelung angerechnet. Für kommendes Jahr habe die Regierung eine Begrenzung auf 280 Millionen Euro festgelegt, 150 Millionen Euro davon gelten für das erste Halbjahr 2012. Insgesamt wolle die Regierung damit bis Ende 2012 einen Photovoltaik-Ausbau bei großen Anlagen von knapp 2700 Megawatt fördern. Ab 2013 solle es dann keinen Deckel mehr geben. Allerdings wolle die Regierung die Einspeisetarife stärker absenken, sollte die Fördergrenze von 1,361 Milliarden Euro, was einem Zubau von 9770 Megawatt entspreche, erreicht werden, berichtet New Energy Projects weiter. Von Juni 2011 bis Ende 2016 stünden damit etwa 1.941 Millionen Euro an Einspeisevergütung zur Verfügung. Dies entspreche einer neu zu installierenden Leistung von rund 12.460 Megawatt.

Große Photovoltaik-Anlagen müssten künftig zudem in ein Register eingetragen werden, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Antragstellung sei möglich aber nur zu bestimmten Zeiten möglich. Dem Bericht zufolge kann sie vom 20.5. bis 30.6.2011, vom 1. bis 30.11.2011 und vom 1. bis 31.5.2012 erfolgen. Die Netzagentur GSE ermittele nach fünf objektiven Kriterien die Reihenfolge für den Netzanschluss und welche Anlage eine Einspeisevergütung erhalte. Die Solarförderung werde allerdings nur gezahlt, wenn die großen Solarparks auch binnen sieben Monaten fertiggestellt würden. Auch künftig werde in Italien der Zeitpunkt des Netzanschlusses relevant sein für die Höhe der gezahlten Einspeisevergütung sein, nicht die Fertigstellung der Photovoltaik-Anlage. Nach dem Bericht müssten Systeme zudem künftig zusätzliche Bedingungen erfüllen, um die Solarförderung zu erhalten. Darunter fielen zum Beispiel Recyclingverpflichtungen sowie Zertifikate der Hersteller.