Fragen sie Ihren Vermittler auch nach seiner Provision?

Der bankenunabhängige Finanzvertrieb muss ungefragt keine Provisionen offenlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) einem Medienbericht zufolge in einem Grundsatzurteil entschieden (Az.: III ZR 196/09).

Die Finanzdienstleister-Verbände begrüßen die Entscheidung.In der Konsequenz heisst das doch für jeden Kunden „fragt euren Vermittler welche Provisions ein Unternehmen für die Vermittlung des Vertrages bekommt?“