Fonds DEGI International

Aberdeen gab am 25. Oktober 2011 bekannt, dass der Offene Immobilienfonds DEGI INTERNATIONAL zum 15. Oktober 2014 geordnet aufgelöst wird.

Nach ausführlichen Gesprächen mit den Vertriebspartnern zeigte sich, dass die Rückgabebegehren der rund 70.000 Anleger bei Wiedereröffnung des Fonds die verfügbare Liquidität übersteigen würden. Die Geschäftsführung der Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH hat daher im Interesse der Gleichbehandlung aller Anleger beschlossen, die Verwaltung des DEGI INTERNATIONAL zum 15. Oktober 2014 zu kündigen. Das Sondervermögen wird geordnet aufgelöst. Damit wird die Aussetzung der Anteilschein­rücknahme und -ausgabe endgültig.Das dürfte aber gleichzeitig mit deutlichen Verlusten für die Anleger verbunden sein, was wiederum bedeuten wird, das viele Anleger weiteres vertaruen in offene Immobilienfonds verlieren werden. Der Initiator und der Vertrieb haben ihr Geld verdient.

Hierzu meint die Kanzlei Nitetl in einer Veröffentlichung

Die Ungewissheit um die künftige Entwicklung des offenen Immobilienfonds DEGI International beschäftigt die Anleger. Wird er tatsächlich, wie vom Fondsmanagement ständig betont, im November wieder geöffnet oder folgt er dem Schicksal seines Schwesterfonds DEGI Europa, der von Aberdeen schon abgewickelt wird? Eine Frage, auf die es derzeit keine klare Antwort geben kann. Wichtig ist es aber, die Ursachen für die Schließung des Fonds zu betrachten und daraus die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Schwierige Aussichten für den DEGI International

Hintergrund der aktuellen Krise ist, dass der DEGI International nicht über ausreichend Liquidität verfügt, um die Anleger auszubezahlen, die ihre Anteile zurückgeben wollen. Daher ist seit 16. November 2009 die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. Bis längstens 16. November 2011 hat Aberdeen als Fondsmanagement des DEGI International nun Zeit, einerseits durch den Verkauf von Immobilien ausreichend Liquidität für die Wiedereröffnung des Fonds, andererseits bei den Fondsanlegern genügend Vertrauen in ein Weiterführungskonzept für den DEGI International zu schaffen. Anderenfalls muss der DEGI International liquidiert werden.

Dabei sind die Probleme des DEGI International, die einer Weiterführung entgegenstehen, äußerst gewichtig. In der jüngsten Herabstufung des DEGI International durch die Ratingagentur Scope werden diese Schwierigkeiten deutlich. Im aktuellen Rating offener Immobilienfonds landete der DEGI International als Fonds mit der niedrigsten Qualitätseinstufung und der niedrigst möglichen Ratingklasse „D“ in der Gesamtbewertung auf dem letzten Platz. Dabei wies der DEGI International mit – 15 % die schlechteste Rendite der bewerteten offenen Immobilienfonds und mit 41,6% die zweithöchste Fremdakpitalquote auf.

Hohe Quote an Großanlegern bedingt Liquiditätsrisiko

Schon im Jahr 2007 stand der DEGI International in der Kritik, damals Seitens des Branchenverbandes BVI, der die hohe Quote von Großinvestoren mit mehr als 1 Mio. € bemängelte. Im Durchschnitt der Fonds lag die Quote der Großanleger damals bei rund 15 Prozent, beim DEGI International bei 31 %. Aus Sicht des BVI sind es gerade die Großanleger, die durch den Abzug großer Beträge in kurzer Zeit die Liquiditätsreserven der Fonds aufbrauchen und zur Schließung zwingen.

Ob die nunmehr vollzogenen Immobilienverkäufe ausreichend Liquidität für eine Wiedereröffnung des DEGI International schaffen, wird sich im November 2011 zeigen. Bei der insgesamt negativen Stimmung für die gesamte Assetklasse offener Immobilienfonds ist daher Skepsis angebracht.

Gute Chancen für Schadenersatz – aber Verjährung droht!

Bei vielen unserer Mandanten haben wir festgestellt, dass sie im Vorfeld der Investition in den DEGI International unvollständig und falsch beraten wurden.Dabei traten die „Allianz-Berater“ meist für die Dresdner Bank auf.

Unsere Mandanten wurden pflichtwidrig nicht über die von der Dresdner Bank vereinnahmten Provisionen (kickback Zahlungen) aufgeklärt.
Über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme und der Liquidation des DEGI International und die damit verbundenen Verlustrisiken wurde nicht aufgeklärt.
Über die spezifischen Risiken des DEGI International, wegen eines hohen Anteils an Großanlegern über nicht genügend freie Liquidität zu verfügen, wurde nicht informiert.
Auch ist uns kein Fall bekannt, in dem die Anleger bei der Beratung zur Investition in den DEGI International über die in der Wirtschaftspresse geführte Diskussion über die Risiken offener Immobilienfonds informiert wurden. Statt dessen wurde die Investition in den DEGI International immer als sichere Anlage dargestellt.

Daher bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche für Anleger des DEGI International durchzusetzen. Wir haben für zahlreiche Mandanten inzwischen Klage gegen die Commerzbank AG (die die Dresdner Bank übernommen hat und daher als Rechtsnachfolgerin für deren Verschulden haftet) sowie Gesellscahften der Allianz-Gruppe eingereicht.Da in vielen Fällen die Verjährung der Schadenersatzansprüche droht, können wir Anlegern nicht zu raten, bis zum November abzuwarten.

Wenn auch Sie in den DEGI International investiert haben und wissen wolen, ob Sie Schadenersatzansprüche haben: Rufen Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch an – ich helfe Ihnen gerne.

Ihr Ansprechpartner
Alexander Meyer
Rechtsanwalt

t: 06221 – 915 77 – 13
f: 06221 – 915 77 – 29
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