Entsorgung von Energiesparlampen

Verbrauchermärkte, die Energiesparlampen zurücknehmen, weisen nur ungenügend oder gar nicht auf das Rücknahmeangebot hin, verwenden kaum das dafür zur Verfügung stehende Hinweismaterial und platzieren die Sammelboxen für alte Energiesparlampen oft an ungünstiger Stelle.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Stichprobe, welche die Verbraucherzentrale Sachsen Anfang 2011 in Leipzig durchführte. Insgesamt 15 Händler, darunter Baumärkte, Elektronikfachgeschäfte und Einkaufsmärkte, wurden auf ihre Verbraucherfreundlichkeit in punkto Lampenrücknahme getestet.

Da Energiesparlampen Quecksilber enthalten, dürfen sie laut Elektro-Altgerätegesetz nicht in den Hausmüll gelangen, sondern müssen vom Verbraucher an speziellen Sammelstellen zurückgegeben werden. Bisher sind nur die Kommunen per Gesetz zur Einrichtung von Sammelstellen verpflichtet. Der Handel kann dagegen eine Rücknahme auf freiwilliger Basis anbieten. Für Verbraucher ist die Rückgabe generell kostenlos. In welchem Umfang und wie gut das funktioniert, hat die Verbraucherzentrale Sachsen getestet.

Die Ergebnisse der Stichprobe können nach Ansicht von Juliane Dorn, Koordinatorin des Energieprojekts der Verbraucherzentrale Sachsen, nicht überzeugen: Zwar nehmen 13 der 15 untersuchten Märkte Altlampen zurück, jedoch verwies nur ein Großgeschäft am Lampenregal auf die Möglichkeit der Rückgabe im Markt selbst. In knapp über 50 % der Fälle erfolgt die Rücknahme über die von Lightcycle angebotene Sammelbox, bei einem Drittel über den hauseigenen Tresen. Dort, wo Verbraucher ausgediente Lampen über die dafür vorgesehene Sammelbox zurückgeben können, war die Box in über einem Drittel der Fälle schlecht auffindbar. In sieben der 15 untersuchten Märkte gab es am Lampenregal kein allgemeines Informationsmaterial zu Energiesparlampen.

„Damit Verbraucher ihrer gesetzlichen Pflicht der gesonderten Entsorgung von ausgedienten Energiesparlampen nachkommen können, ist es dringend notwendig, das Netz an Rücknahmemöglichkeiten deutlich zu verdichten“, fordert Dorn. Dabei sollten die Märkte, die sich erfreulicherweise freiwillig zur Rücknahme ausgedienter Lampen bereit erklärt haben, die Verbraucher über die Möglichkeit der Rückgabe aber auch offensiv informieren.

„Allerdings“, so Dorn, „halten wir gerade auch nach unserer Stichprobe an der Forderung fest, dass der Gesetzgeber eine allgemeine Rücknahmeverpflichtung auch für den Handel festschreibt, um so das Netz der Rücknahmestellen wesentlich dichter zu gestalten“. Damit würde dem Verbraucher die Suche danach abgenommen, welcher Markt in welcher Entfernung eine Rücknahme anbietet. Mit der im September 2011 in Kraft tretenden dritten Stufe der Ablösung der Glühlampe (Lampen ab 60-Watt), wird die Nutzung von Energiesparlampen noch deutlich ansteigen. Entsprechend wichtig ist ein dichtes Netz an Sammelstellen.

Quelle:VBZ Sachsen