Elektrisch betriebene Direktheizungen: keine kostengünstige Alternative zu Nachtspeicheröfen

„Sparsam, kostengünstig und einfach zu installieren“ – mit solch verlockenden Versprechungen wird zurzeit versucht, elektrisch betriebene Direktheizungen als Alternative zu Nachtstromspeicherheizungen an Mann und Frau zu bringen. Was Prospekte und Vertreter als ,Clou’ der Heizungstechnik anpreisen, verschleiert jedoch, dass mit dem Einstecken der schmalen Heizkörper in die Steckdose in der Regel ein teurer Tarifwechsel von Nacht- auf Tagstrom verbunden ist. Die Verbraucherzentrale warnt vor einem vorschnellen Kauf, der die jährlichen Stromkosten leicht verdoppeln kann. Für eine umwelt- und geldbeutelschonende Energieversorgung hat sie folgende Tipps parat:

Kostenvergleich
Welche Heizungstechnik beim Ausstieg aus dem „Nachtspeicher“ erste Wahl ist, können Sie nur durch einen Vergleich aller Kosten ermitteln. Dabei müssen Sie neben den Anschaffungskosten auch die Kosten für Wartung, Reparaturen und Pflege sowie die Verbrauchskosten berücksichtigen. Der bauliche Zustand des Gebäudes sowie hierdurch bedingte Wärmeverluste sind unverzichtbare Größen, um den künftigen Energieverbrauch und damit verbundene Kosten zu beziffern. Willkürlich angesetzte Betriebszeiten elektrischer Heizgeräte liefern hierfür keine verlässlichen Anhaltspunkte!

Öl- und Gasheizungsanlagen
Öl- und Gasheizungsanlagen können bei einem Vollkostenvergleich günstiger abschneiden als elektrische Direktheizungen, die auch als Strahlungs- oder Infrarotheizung bezeichnet werden. Da eine Direktheizung in der Regel mit teurem Tagstrom läuft, arbeitet sie zudem weniger wirtschaftlich als eine Nachtspeicherheizung. Die Nutzung einer solchen Anlage macht deshalb – wenn überhaupt – nur Sinn in gelegentlich zu beheizenden Räumen wie etwa Gartenhäusern.

Nichtiges Verkaufsargument
Mit dem Argument, die Bundesregierung habe den Betrieb von Nachtspeicherheizungen verboten, drängen einige Vertreter zum schnellen Kauf einer Direktheizung. Oft verschweigen die Anbieter, dass die Verordnung erst ab dem Jahr 2019 greift. Außerdem sind bisher nur Geräte betroffen, die vor dem 1. Januar 1990 in Betrieb genommen worden sind und in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten ihre Arbeit verrichten. Wenn Sie eine alte Nachtspeicherheizung durch eine moderne Heizungsanlage ersetzen wollen, haben Sie also Zeit genug, um Alternativen zu prüfen. Generell ist es ratsam, auf eine Vertragsunterzeichnung an der Haustür zu verzichten.

Widerrufsrecht
Wenn Sie dennoch den Versprechungen der Anbieter an der Türschwelle aufgesessen sind, können Sie den Kaufvertrag über eine Direktheizung eventuell widerrufen: Dazu haben Sie bei Haustürgeschäften zwei Wochen Zeit. Sind Sie über diese Möglichkeit im Vertrag gar nicht erst belehrt worden, können Sie unbegrenzt widerrufen.

Quelle:VBZ BW