BaFin untersagt Herrn Horst J. Linkner das Betreiben des Einlagengeschäfts und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Horst J. Linkner, 81479 München, am 12. Mai 2011 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Herr Horst J. Linkner unterbreitete Anlegern unter der Geschäftsbezeichnung „Josef Graf von Burgstein AG“ und „Chissanti FXTrader Club2010“ ein Angebot, das eine komplette Rückzahlung des Anlagekapitals inklusive einer garantierten Rendite nach Ablauf des Anlagezeitraums beinhaltet. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt Herr Horst J. Linkner das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 8. Juni 2011

Quelle:BaFin