Die amtliche Feststellung ob die Voraussetzungen zur Erlangung einer Pflegestufe vorliegen werden vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) vorgenommen.Lesen Sie dazu auch mehr unter dem nachfolgenden Link....
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen....