Solarenergie – die ertragreichste Erneuerbare Energie

Energiewende setzt auf umweltfreundliche, erneuerbare Energien

In der langfristigen Bewertung Erneuerbarer Energien spielen neben dem Umweltschutz auch die Aspekte einer geringeren Energieabhängigkeit sowie des Kosten-/Nutzungsverhältnis eine Rolle. Dabei sind auch innovative Technologien sowie gezielte Förderungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Der für diese Entwicklung maßgebliche Orientierungsrahmen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahre 2000 geschaffen worden. Im Jahre 2014 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung bereits 25,8 Prozent. Die Prognose bis zum Jahr 2025 sieht vor, dass bis dahin 40 Prozent bis 45 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien hergestellt werden. Bis zum Jahre 2035 soll der Anteil sogar 55 Prozent bis 60 Prozent sein. Zur Produktion erneuerbaren Energien wird auf die natürlichen Energie der Erde und der Sonne zurückgegriffen.

Die geplante Systemumstellung bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und mehr Sicherheit, Erneuerbare Energien und Technologien zu nutzen:

• Sonnenenergie (Fotovoltaik)
• Wasserkraft
• Windkraft (Land/See: Windenergieanlagen, „Windräder“)
• Erdwärme (Geothermieanlagen)
• Biomasse
• Hausmüll

Eine Problematik bildet derzeit noch die mangelnde Effizienz bei der Erzeugung, Übertragung und Speicherung von Energie.
Sonnenenergie hat Zukunft

Als regenerative Energiequelle kann das gewaltige, grenzenlose Potenzial der Sonnenkraft genutzt werden. Vielfach kann diese Energie direkt genutzt werden. Ohne Umwege wandeln beispielsweise Solarzellen in Fotovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren und solarthermischen Kraftwerken die Strahlungsenergie der Sonne in Strom oder Wärme um. Jede Solarzelle in einer Fotovoltaikanlage ist mit einem Halbleiter ausgestattet. Bei den übereinander angeordneten Halbleiterschichten bewirkt der Lichteinfluss freie Ladungen, die als Elektronen über elektrische Leiter als Gleichstrom abfließen können. Nach der Umwandlung in Wechselstrom kann er ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Diese Energie wird entweder einer direkten Nutzung zugeführt oder gespeichert. Fotovoltaikanlagen stellen eine wichtige Säule der Stromversorgung in Deutschland dar. Sie sind als wartungsarmes System unabhängig von einer kostenintensiven Brennstoffzufuhr und langfristig daher auch eine wirtschaftliche Alternative. Netzgekoppelte PV-Anlagen sind gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz förderungswürdig. Der Einsatz macht sich vor allem in Gebieten bezahlt, die über Lücken im Versorgungsnetz verfügen. Zur Überbrückung lichtschwacher Zeiten fungieren zur Gewährleistung der Energieversorgung Speichersysteme. In solarthermischen Kraftwerken erfolgt mittels Brennspiegel eine Bündelung der einfallenden Sonnenstrahlen. Durch die konzentrierten Spiegelsysteme erfolgt eine Erhitzung einer Flüssigkeit, die zum konventionellen Antrieb von Turbinen zur Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt wird. Da nur eine Bündelung der direkten Strahlung produktiv ist, erfolgt eine Positionierung von solarthermischen Kraftwerken nur in sonnenreichen Gebieten. Zur Heizung von Gebäuden oder der Aufbereitung von heißem Wasser durch Sonnenstrahlen werden Sonnenkollektoren verwendet. Wertvoll ist die Speichermöglichkeit über Solarthermieanlagen im Sommer für die kälteren Jahreszeiten. Seit dem Jahre 2009 ist durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz eine Nutzungsvorgabe für erneuerbare Energien für Neubauten zu beachten. Die Wärmeerzeugung durch Solarenergie ist dadurch Bestandteil der Standardangebote seitens der Heizungsindustrie und des Fachhandels.

Die Nutzung von Solarenergie wird durch verschiedene Zuschüsse und Darlehen gefördert

Für Unternehmen und Privatpersonen werden vorteilhafte Projektförderungen durch staatliche Bezuschussungen und die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Dabei ist vorgegeben, dass der erzeugte Strom wenigstens zu einem Teil in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. In Teilbereichen hat sich die staatliche Bezuschussung verändert. Alternativ werden dafür derzeit Marktprämien gewährt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle leistet eine Basisförderung für die Errichtung von Solarthermieanlagen, die als Heizungsunterstützung fungieren. Zins- oder Investitionszuschüsse sind auch für innovative Pilotprojekte zur spürbaren Umweltentlastung möglich. Zur Förderung für Fotovoltaik-Anlagen werden außerdem Zuschüsse von einigen Energieversorgungsunternehmen angeboten. Fachinformationen zur Solarenergie können erhebliche Einsparungen bewirken.

Die speziellen Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Solarenergiegewinnung

Überzeugende Projektförderungen im Bereich von Solaranlagen bieten für viele Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen beachtliche Vorteile durch die KfW. Gezielte Förderprogramme für erneuerbare Energien berücksichtigen die verschiedenen Zielrichtungen und Grundlagen. Das Angebot des zinsvergünstigten Kredits „Standard“ bietet Unterstützung beim Kauf von Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie, bei denen zumindest ein Teil des erzeugten Stroms dem öffentlichen Netz zugeführt wird. Diese Voraussetzung gilt auch für analoge Investitionen im Ausland durch deutsche Unternehmen. Für ausländische Firmen gilt als förderungswürdige Voraussetzung eine vergleichbare Investition in Deutschland oder im Grenzbereich von 50 Kilometern. Es sind Laufzeitvereinbarungen mit einer Zinsbindung von bis zu 20 Jahren möglich. Antragsberechtigt sind dabei aus dem In- und Ausland alle Unternehmen ohne Einschränkung. Außerdem sind Landwirte, Freiberufler, gemeinnützige Antragsteller sowie Privatpersonen bezugsberechtigt.

Die Tarifvariante „Premium“ bietet vorteilhafte Zinsen sowie eine Unterstützung bei der Darlehenstilgung. Zur Förderung der Solarenergie wird hierbei eine Unterstützung für den Bau von großen Solarkollektoranlagen und Anlagen zur Wärmeverteilung und Speicherung. Die Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeitern, bei denen der Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen Euro beträgt. In bezeichneten Sonderfällen sind auch größere Unternehmen unterstützungsberechtigt. Ebenfalls antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung und Landwirte sowie Freiberufler und Privatpersonen.

Mit dem Kreditprogramm „Speicher“ werden kombinierte Anlagenkombinationen aus Batteriespeicher und Fotovoltaik gefördert. Darunter fallen auch Nachrüstungen von Fotovoltaik-Anlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden. Bei der Förderung der Neuinstallierung von stationären Batteriespeicheranlagen in Kombination mit Fotovoltaik-Einrichtungen wird sowohl ein Tilgungszuschuss als auch ein zinsgünstiger Kredit gewährt. Dieser wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geleistet. Voraussetzung ist dabei, dass der durch die Anlage erzeugte Strom zumindest teilweise dem öffentlichen Stromnetz zur Verfügung gestellt wird. Neben der Stichtagsregelung als Voraussetzung für eine Förderung von Speichernachrüstungen ist noch eine weitere Bedingung zu erfüllen. Es muss mindestens eine Zeitspanne von sechs Monaten zwischen den Inbetriebnahmen von Fotovoltaik-Anlage und Batteriespeichersystem liegen. Außerdem gelten bestimmte Anforderungen mit Blick auf die Beschaffenheit der Fotovoltaik-Anlage:

• Pro Fotovoltaik-Anlage ist jeweils nur ein Batteriespeichersystem förderungswürdig
• Die Leistungsgrenze muss bei 30 Kilowatt Peak liegen
• Der Betrieb des Batteriespeichersystems muss mehr als fünf Jahre lang in Deutschland erfolgen

Die Gewährung des Kredits steht in Bezug zur kombinierten Gesamtanlage. Der Tilgungszuschuss bezieht sich dagegen ausschließlich auf das Batteriespeichersystem. Diese Förderungsmaßnahme steht für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen sowie Landwirte und gemeinnützige Antragsteller zur Verfügung.

Mit der speziellen Förderungsalternative „Standard Fotovoltaik“ werden Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie beim Neukauf gefördert. Investitionen in gebrauchte Anlagen sind ebenso förderungsfähig, wenn dadurch eine deutliche Steigerung der Leistung erzielt werden kann. Der durch eine solche Anlage erzeugte Strom muss mindestens zum Teil ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Die Förderungsobergrenze beträgt 25 Millionen Euro. Die Beantragung dieses Kredits kann durch Unternehmen, Organisationen sowie Privatpersonen erfolgen. Attraktive Zins- oder Investitionszuschüsse für innovative Pilotprojekte größeren Umfangs können gewährt werden, wenn dadurch eine nachhaltige Umweltentlastung herbeigeführt werden kann. Pilotprojekte zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung zählen ebenfalls zu den förderungswürdigen Maßnahmen. Außerdem die umweltfreundliche Versorgung und Verteilung von Energie, somit fällt hierunter auch die Förderung der Solarenergie. Die beabsichtigte Maßnahme muss entweder erstmalig in Deutschland durchgeführt werden oder eine bereits vorhandene Technik durch eine innovative Veränderung verbessert werden. Eine Förderung können gewerbliche Unternehmen aus dem In- und Ausland, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sowie kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände erhalten.

Im Zeichen der Energiewende gilt ein exklusives Förderungsangebot zur Energiegewinnung durch Solaranlagen

Ein außergewöhnliches Kreditangebot besteht für in- und ausländische Unternehmen mit einer Jahresumsatzbilanz von über 500 Millionen Euro. Förderungswürdig sind dabei prozessbezogene Investitionen und Betriebsmittel mit Bezug auf die Energiewende. Angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung soll diese Entwicklung durch maßgeschneiderte Unternehmenskredite unterstützt werden. In erster Linie sollen Maßnahmen zur Optimierung der betrieblichen Energieeffizienz gefördert werden. Hierzu zählen Neubauten und Gebäudesanierungen, die den Vorgaben der Energiesparverordnung entsprechen oder diese sogar noch übertreffen. Ebenfalls fallen darunter Veränderungsvorhaben, die spürbare Energieeinsparungen zum Ziel haben. Als Voraussetzung für eine Förderung gilt bei der Anschaffung einer neuen Anlage eine Energieeinsparung von mindestens 15 Prozent gemessen am Branchendurchschnitt. Beim Ersatz bestehender Anlagen muss dadurch eine Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent gemessen am Durchschnittswert der letzten drei Jahre erzielt werden.

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