Wenn gepfändete Girokonten nicht bis Ende Dezember in Pfändungsschutz-Konten (P-Konto) umgewandelt werden, ist mit dem Jahreswechsel jeder Pfändungsschutz futsch. Der Schutz für Kontoguthaben und auch der Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld wird künftig nur noch auf dem P-Konto gewährt....
Nachfolgender Bericht erreichte uns über einen User. Wir finden diesen so interessnat, daß wir diesen ohne Nennung des Autors hier einstellen wollen. Der Autor ist der Redaktion bekannt....