Honorarberatung

Der Honorarberater soll Verbraucher unabhängig von den Anbietern gegen Honorar über alle Finanzprodukte beraten. Für eine gesetzliche Regelung der Honorarberatung schlägt das BMELV eine Reihe von Eckpunkten vor.

Die Honorarberatung soll nach dem Eckpunktepapier als Alternative zum Provisionsmodell zur Verfügung stehen und für Versicherungen, Geldanlagen und Darlehen gesetzlich verankert werden.Dem Verbraucher muss im Beratungsgespräch klar sein, ob er es mit einem Vermittler zu tun hat, der vom Verkauf von Finanzprodukten profitiert und für den die Beratung eine notwendige Vorstufe darstellt, oder mit einem unabhängigen Berater, der von der Beratungsleistung lebt (Honorar) und der Finanzprodukte entweder überhaupt nicht verkauft oder hieran nichts verdient.

Zur besseren Unterscheidbarkeit und Verlässlichkeit soll ein Berufsbild des Honorarberaters geschaffen und rechtlich verankert werden. Eine umfassende Regelung der Honorarberatung wird die Bundesregierung so bald wie möglich gesetzlich umsetzen.
EckpunktHonorarberatung

Quelle:BMELV