Geschäftsbericht Task Force NPL 1: warum fehlt die Bilanz

Im Internet finden wir nachfolgende Definition zum Begriff „Geschäfstbericht“.

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in der Praxis üblicher Sammelbegriff für eine Zusammenfassung von Jahresabschluss und Lagebericht bzw. Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie weiterer freiwilliger Angaben der Gesellschaft. Die Aufstellung eines Geschäftsberichts ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Vielmehr bildet er bislang das zentrale Instrument der Kapitalmarktkommunikation (Investor Relations). Bei der Offenlegung bzw. Veröffentlichung des Geschäftsberichts müssen Form und Inhalt gemäß § 328 HGB beachtet werden.
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Unter der Maßgabe erkennen wir nicht, daß es sich bei dem vom Fonds Task Force NPL Nr 1 herausgegebenem Geschäftsbericht um einen „echten Geschäftsbericht“ handelt. Wir sehen das mal als Situationsbericht des Fonds und als Ausblick in die Zukunft.

Um den Geschäfstbericht als solchen auch interpretieren zu können fehlt die Unternehmensbilanz. Ein Blick ins Unternehmensregister zeigt auch hier „Fehlanzeige“.Hier ist nur die Bilanz für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 vorhanden. Die Zahlen die somit im Geschäftsbericht enthalten sind, sind so nicht nachgewiesen. Wir sind aber absolut sicher, daß diese Zahlen sich dann so in der Bilanz 2010 wiederfinden werden.