Förderung von erneuerbaren Energien

Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm der Bundesregierung zur Förderung erneuerbarer Energien in Kraft getreten.

Die Änderungen betreffen insbesondere Investitionszuschüsse für Solaranlagen, Pelletheizungen und Wärmepumpen.

Die Energieberater der Verbraucherzentrale Hessen udn aller anderen Verberaucherzentralen, beraten anbieterunabhängig zu Förderprogrammen, zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zu allen anderen Energiesparfragen. Der Eigenanteil je Beratung beträgt 5 €, eine Terminvereinbarung über das hessenweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale Hessen ist erforderlich.

Quelle.VBZ Hessen