Erneuerbare Energien

Am 1. Mai tritt eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in Kraft.

Das Gesetz legt fest, dass spätestens im Jahr 2020 14 Prozent der Wärme in Deutschland aus Erneuerbaren Energien stammen müssen. Hierbei sollen öffentliche Gebäude eine Vorbildfunktion übernehmen. Künftig gilt nicht nur bei neuen, sondern auch bei schon vorhandenen öffentlichen Gebäuden eine Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien.