Energetische Teilsanierung: Zuschüsse
Eine unerwartet positive Überraschung bietet die Bundesregierung im neuen Jahr.
Gebäudeeigentümer erhalten in 2011 erneut Fördermittel für die energetische Teil-Sanierung ihres Wohnhauses. Einzelmaßnahmen wie Fenstererneuerung oder Wanddämmung werden ab 1. März 2011 wieder durch die KfW gefördert. Die Fördervoraussetzungen werden sich aber grundlegend ändern. Früher mussten bestimmte Dämmdicken nachgewiesen werden, um die Förderung zu erhalten. Und heute? „Ab März zählt der resultierende U-Wert der Gesamtkonstruktion“, erläutert Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes. „Dabei wird auch die Qualität des vorhandenen Bauteils – z. B. Wand oder Dach – berücksichtigt.“ Der Maximalwert der Energieeinsparverordnung muss dabei je nach Bauteil um ca. 20 bis 30 Prozent unterschritten werden. Da die energetische Qualität des jeweiligen Bauteils nicht durch den Laien beurteilt werden kann, braucht man die Hilfe des Fachmanns. Die Energieberater der Verbraucherzentrale können anhand entsprechender Literatur die Qualität des Baubestandes abschätzen und damit vor Sanierungsbeginn schon Hilfestellung geben. Die Sanierungsmaßnahme selbst muss von einem externen Sachverständigen begleitet werden.
Aber auch hier stehen die Energieberater der Verbraucherzentrale mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse geht.
Wer die energetische Qualität des zu sanierenden Bauteils genau wissen will, kann den Wärmedurchgangskoeffizienten mittels entsprechender Geräte auch messen lassen. Hierdurch werden nach Erfahrung der Energieberater der Verbraucherzentrale in der Regel die besten Werte für den Verbraucher ermittelt.
Eigenheimbesitzer können sich an die Verbraucherzentrale wenden, um zu erfahren, welche Grenzwerte für die Förderung einzuhalten sind, wie Wärmedurchgangskoeffizienten berechnet werden und welche Materialien für die Dämmung zur Verfügung stehen. Die Architekten und Ingenieure informieren auch zu allen anderen Fragen des Energiesparens und zeigen unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten auf. Mit den Fachleuten von der Verbraucherzentrale kann man darüber hinaus Angebote von Handwerkern besprechen, bevor man den Auftrag erteilt.
Die unabhängige Energieberatung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Für eine persönliche Beratung in einer der 14 Energieberatungsstellen ist eine Anmeldung erforderlich.
Quelle: VBZ Saarland