Das kann ja was werden
Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Klausel bei Europa-Wahlen gekippt.
Gerichtspräsident Voßkuhle sagte, die Sperr-Klausel verstoße gegen die Chancen-Gleichheit der Parteien. Alle Stimmen sollten den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben. Die Wahl zum EU-Parlament 2009 bleibe aber gültig und müsse nicht wiederholt werden. – Mit dem Urteil gaben die Karlsruher Richter dem Staatsrechtler von Arnim und zwei Wählern Recht.