Cashback-lohnt sich das wirklich?

Was Payback für den Einkauf im stationären Handel ist, heißt im Internet Cashback:

Nach Onlinekäufen gibt es Geld zurück. Doch eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW zeigt: Viele Details und Bedingungen können Rabattjägern das Geschäft verhageln.

Das Geschäftsprinzip ist grundsätzlich das gleiche. Wer seine Einkäufe über eins der Portale abwickelt, dort Reisen bucht und Finanzgeschäfte tätigt, der erhält Geld zurück, in Form von Rabatten. Die Beträge werden angesammelt und ab einer Mindestsumme ausbezahlt. In der Regel ist das für Kunden gratis. Sechs reine Cashback-Unternehmen sah sich die Verbraucherzentrale NRW näher an, ungeachtet aller Neukunden- und Sonderaktionen. Dabei waren Andasa, Bonusdirekt und Cashboon, sowie Tamola, Yenomi und Yingiz. Hinzu kam das Prämienportal Payback, das ebenfalls, wenn auch versteckt, eine Barauszahlung der gesammelten Punkte bei zahlreichen Internet-Händlern ermöglicht.

Insgesamt 20 Onlineshops, die auf allen sieben Rabatt-Portalen gelistet sind, wählten die Verbraucherschützer zufällig aus. Bei allen packten sie Produkte im Wert von 100 Euro in den Warenkorb. Mal ging die Order an Versandhäuser, mal wurden Lebensmittel, Schuhe oder Katzenfutter bestellt. Das Ergebnis: Für die jeweils identische Gesamt-Einkaufssumme von 2000 Euro sollte es zwischen 33,60 Euro (Andasa) und 103,28 Euro (Tamola) retour aufs Konto geben. Yingiz brachte es auf 68,32 Euro. Beim Rest der Vermittler waren es rund 55 bis 60 Euro. Überraschend: Payback blieb mit einer Erstattung von 18 Euro weit hinter der Konkurrenz zurück.

Oft hoher Warenwert erforderlich
Doch wie so oft wird die Freude durch Tücken im Detail getrübt. Während Payback die Punkte und Prozente stets auf die Einkaufssumme gewährt, bekommt man bei reinen Cashback-Systemen in der Regel auf die im Verkaufspreis enthaltene Mehrwertsteuer keine Rückzahlung. Oftmals gibt es auch nur für kleine Teile eines Shop-Sortiments die Rückerstattung oder aber es muss für einen Mindestbetrag eingekauft werden. Überdies müssen Kunden mit den Cashback-Anbietern teilen. Die nämlich streichen oftmals mehr als die Hälfte der ausgehandelten Prozente selbst ein. Andere verlangen zur Gewährung des vollen Rabatts Extra-Zahlungen, so dass sich das System für den Kunden erst ab einem relativ hohen Gesamtvolumen lohnt. Ein Rabatt-Mindestguthaben treibt den erforderlichen Warenwert ebenfalls in die Höhe: Cashboon etwa überweist ab zehn Euro. Bei Andasa müssen es sogar mindestens 30 Euro sein. Das entspricht einem Einkaufswert in der Stichprobe von knapp unter 2000 Euro. Und generell müssen alle Finanzierungs-, Einspruchs- und Widerrufsfristen abgelaufen sein, bevor Rückzahlungen freigegeben werden. Da kann die Zeit bis zur Gutschrift lang werden.

Ärgerlich wird es, wenn ein Kauf vom Onlineshop nicht bestätigt wird. Einen Rechtsanspruch auf einzelne Rückzahlungen nämlich haben Rabattjäger laut AGB von Cashback-Portalen nicht. Damit nicht genug: Wer kündigt oder drei Jahre lang kein Online-Geschäft mehr übers Portal tätigt, dem werden kleinere Beträge bei Andasa ersatzlos gestrichen. Cashboon räumt sich das Recht ein, untätige User bereits nach zwei Jahren zu bestrafen. Immerhin: Bonusdirekt zahlt nach der Kündigung auch kleine Summen aus.

Vor allem aber kommen Schnäppchenjäger mit Cashback oftmals gar nicht billiger davon: So hätte zum Beispiel ein Autoradio von JVC inklusive Cashback (Tamola) im besten Fall 122,71 Euro gekostet. Preissuchmaschinen spucken das Gerät ohne Cashback-Brimborium für 116,99 Euro aus.