Mehrere hundert Menschen haben gestern Abend in Marokko gegen die ihrer Ansicht nach unzureichenden Pläne für die angekündigte Verfassungsreform protestiert....
Wer wegen der Aschewolke des Vulkans Eyjafjallajökull nicht aus dem Urlaub zurückfliegen konnte, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Denn der Veranstalter sei nicht für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verantwortlich, urteilte das Amtsgericht Rostock (Az.: 47 C 410/10)....