Rabattgutscheine

Rund ein Dutzend Firmen verkaufen per Internet täglich tausende Gutscheine für Frisör- und Restaurantbesuche, Reisen und Technikartikel. Sie locken mit Gruppenrabatten bis zu 98 Prozent. Doch wer den Verheißungen erliegt, erlebt oft böse Überraschungen. Bei einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW, die 30 Gutscheine von Groupon, DailyDeal und regionalen Anbietern unter die Lupe nahm, war kein Gutscheinangebot ohne ärgerliche Einschränkung zu finden.

Schnäppchen satt: Die Grillplatte für zwei gibt’s für 9,20 statt 18,40 Euro, mit 70-prozentigem Nachlass verwöhnt eine „hawaiianische Lomi Lomi Nui-Massage inkl. Fußbad und Drink“. Mit Abschlägen von 63 Prozent rückt ein Reinigungsteam an, um Fenster zu putzen. „Panzer fahren“ im holländischen Eindhoven kostet 49 statt 119 Euro. Wer auf solche oftmals lokalen Angebote abfährt, braucht in der Regel zwischen zwei und zehn Gleichgesinnte. Denn nur als Schnäppchen-Gemeinschaft ist der Rabatt-Gutschein zu ergattern: bei rund einem Dutzend Firmen im Web. Mittlerweile läuft der Nachlass-Handel als tägliches Massengeschäft. Käufer müssen eine Stadt auswählen und sich mit Name, Adresse und Bankdaten im Internet registrieren. Der Gutschein-Code kommt per Mail. Rabattiert werden einzelne Dienstleistungen und Artikel, bisweilen auch ganze Sortimente. Und das stets unter Zeitdruck: 24 Stunden bleiben oft nur, um sich einen Gruppen-Deal zu sichern.

Fristen, Termine und andere Einschränkungen
Doch wer zuschlägt, ohne die Angebote genau zu studieren, den erwarten ärgerliche Überraschungen und Einschränkungen. Die Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW zeigte: Die Bons halten einem Vergleich mit einem Geschenk-Gutschein in der Regel nicht stand. So hat das Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 3193/07) festgestellt, dass Gutscheine für Käufe bei einem Internethändler nicht auf ein Jahr befristet sein dürfen. Das sei eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers. Anders sah es bei den meisten der 30 Deal-Gutscheine in der Stichprobe aus: Gleich 24 waren laut AGB innerhalb eines halben Jahres oder kürzer einzulösen, für jeden Dritten blieben sogar nur drei Monate bis hin zu wenigen Tagen. Schlechter stehen Deal-Kunden auch da, wenn sie die gesetzten Fristen verpassen. Dann heißt es oft: Das Geld ist perdu, oder es werden nur Teilbeträge in andere Gutscheine getauscht. Beim Präsent-Gutschein dagegen gibt es einen Anspruch auf Erstattung des Geldwertes – abzüglich des entgangenen Gewinns des Händlers.

Damit nicht genug. Hinzu kamen in der Verbraucherzentralen-Stichprobe diverse weitere Einschränkungen und Vorgaben, an die sich Gruppen-Schnapper halten müssen. Terminvereinbarung und Reservierung waren oft obligatorisch: etwa für ein Frühstück im Cafe. Meist war zudem nur ein Gutschein pro Besuch oder Bestellung einsetzbar. Bestimmte Zeiten, Wochenenden, Feiertage oder Ferien wurden ausgenommen, einzelne Filialen vorgeschrieben. Bei Online-Käufen wiederum kamen bei jeder zweiten Bestellung noch Versandkosten hinzu, oder es war ein Mindestbestellwert zu beachten. Besonders ärgerlich: Jeder zweite der 30 begutachteten Deal-Gutscheine wies gleich drei oder gar vier solcher Fußangeln auf, die eine Einlösung erschweren.

Rabatte: Fallstricke zuhauf
Oft fällt selbst bei Rabatten die versprochene Ersparnis weit geringer aus, wie eine Recherche offenbarte. So winkten satte 71 Prozent Nachlass bei einem einmaligen „Coaching für berufliche und private Probleme“. Im Gegenzug jedoch kürzten die Trainer auch ihre Beratungszeit deutlich: von 75 auf 60 Minuten. Auch Technik-Deals sind mit Vorsicht zu genießen. So lockte ein „Apple iPhone“ samt „Vodafone Flatrate“ für 19,90 statt 199 Euro zum Kauf. Nur wer weiter klickte, erfuhr, dass für den 24-Monatsvertrag insgesamt 598,80 Euro zu berappen waren. Nicht blind zuschlagen sollten Interessenten auch bei reinen Produkt-Deals. Denn vieles gibt es auf dem Markt zum selben Preis oder gar billiger, ganz ohne Gutschein-Brimborium. etwa ein portables Ladegerät für Handys und Mp3-Player für 29,99 Euro.

Phantasie der Gutschein-Verteiler
„Unschlagbar“, wie beworben, waren oft nicht die Preise, sondern war eher die Phantasie der Gutschein-Verteiler. Beispiel dafür: Ein „Romantik-Urlaub im Allgäu für 2 Personen“ inklusive Neuschwanstein-Ausflug für 298 statt 498 Euro. Den Bayern-„Kini“, der so auf Märchen stand, mag’s freuen. Denn ähnlich viel zahlte, wer einfach nur „auf König Ludwigs Spuren“ wandelte – und das gleichnamige Paket direkt beim Hotelier buchte. „Wundere Dich nicht“ bat wiederum Groupon bei einem „Shamballa Lux Armband“ für 15,90 Euro. Das fiel den Verbraucherschützern schwer, als sie das Produkt drei Wochen später bei DailyDeal entdeckten. Der Unterschied: Bei Groupon lag der angeblich Originalpreis bei 99, DailyDeal warb mit 249 Euro.

Sogar vor Gutscheinen für „Brustvergrößerungen für die Größen A, B und C“ (2999 statt 6000 Euro) schreckten die Portale nicht zurück. Dabei sind Schönheitsoperationen in der Regel medizinisch nicht notwendig und bergen stets gesundheitliche Risiken. Die Forderung der Verbraucherzentrale NRW: Hier ist eine umfassende Aufklärung angebracht und keine Schnäppchen-Werbung für eine pauschale „Rundumerneuerung“, die vermittelt, eine OP sei problemlos wie der Gang zum Friseur.

Quelle:VBZ NRW